Regelungstiefe in Balinger Bebauungsplänen
14.04.11 Wegfall von Beschränkungen - aber: Dächer weiterhin nur rot oder braun Schwarze und anthrazitfarbene Zielgel bleiben verboten
Eine Reihe von Lockerungen, d.h. Wegfall von Vorschriften, die Bauherren einengen, wofür sich die Balinger FDP seit Jahren eingesetzt hatte, haben künftig Gültigkeit (vergleiche die Aufzählung im nachstehenden Redebeitrag). Für diese fand sich eine klare Mehrheit. Der Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion, als Dachziegelfarbe neben rot bis rotbrauner Dacheindeckung auch die Farbpalette grau, anthrazit bis schwarz als Dachziegelfarbe zuzulassen, fand im Gemeinderat Positiv jedoch keine Mehrheit. Oberbürgermeister Reitemann, Baudezernent Steidle und Amtsleiter Wagner setzten sich vehement für eine Beibehaltung der Beschränkung auf die Farbpalette rot bis rotbraun ein und begründeten dies damit, dass nur dies städtebaulich für eine schöne Dachlandschaft akzeptabel sei. Zudem äußerten sie rechtliche Bedenken gegen eine Erweiterung der Farbskala. Der FDP-Antrag wurde schließlich bei 14 JA-Stimmen, 22-NEIN-Stimmern und 1 Enthaltung abgelehnt.
Den Zeitungsartikel zum Thema aus dem Zollernalbkurier und den Kommentar zur Entscheidung vom 31.03.2011 finden Sie hier.
FDP-Fraktionsvorsitzender Dr. Dietmar Foth führte zur Begründung in der Debatte aus:
-Positiv hervorzuheben ist, dass die Diskussion um die Regelungstiefe in den letzten Monaten geführt worden ist und heute zu einem vorläufigen Abschluss kommt. Sie wurde ja noch von der Ratskollegin Susanne Rehmann (Fraktion Kritische Bürger) vor der letzten Wahl angestoßen. Neben der Freiheit für Bauherren sind dabei der Nachbarschutz und die städtebauliche Gestaltung zu berücksichtigen. Wir begrüßen, dass zusätzlich zu den in der Vergangenheit, nicht zuletzt auf Initiative der FDP, erkämpften Lockerungen wie z. B. freie Fassadengestaltung, keine Flächenbegrenzung für Fotovoltaikanlagen und breitere Grundstückseinfahrten, die Verwaltung nun in dieser Sitzung den Wegfall weiterer Beschränkungen vorschlägt und wohl beschlossen werden:
- Großzügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche
- Weitere Flexibilisierung der zulässigen Gebäudetiefe
- Verzicht auf verbindliche Pflanzlisten bei Pflanzgeboten
- Generelle Zulassung gegenläufiger Pultdächer ohne Erfordernis gesonderter Befreiung
- Weitgehende Gestaltungsfreiheit bei Einfriedungen
In einem Punkt jedoch zeigt die Verwaltung keine Kompromissbereitschaft: der Dachziegelfarbe.
Hierauf zielt unser Antrag: Wir halten die Beschränkung auf rot für zu eng. Sie ist nicht mehr zeitgemäß. Neben der im schriftlichen Antrag (der FDP-Antrag mit Begründung befindet sich hier) enthaltenen Begründung, die ich nicht wiederholen möchte, gibt es noch zwei weitere Gründe: Da ist zum ersten die Gleichstellung der Balinger Bauherren zu denen in Nachbargemeinden, bei denen die Farbpalette grau bis schwarz zugelassen ist und wo - wer die Augen offen hat, sieht es - auf große Resonanz stößt. Und zum zweiten verringert sich der Verwaltungsaufwand, die Diskussionen des Stadtplanungsamts mit Bauherren über die Dachziegelfarben entfallen.
Die von der Verwaltung geäußerten rechtlichen Einwände beeindrucken mich nicht. Sie sind nicht überzeugend. Die vorgetragenen Gerichtsentscheidungen sagen nur, dass eine Beschränkung auf rot bis rotbraun rechtlich zulässig ist. Sie besagen nicht, dass eine Erweiterung auf die Farbpalette grau/anthrazit/schwarz verboten ist. Ich bin überzeugt, dass sich diese Erweiterung städtebaulich gut begründen lässt. Gerade die heute weit verbreiteten Fotovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen mit ihren schwarzvioletten, glänzenden Flächen führen bei der Wahl der Farbpalette grau bis schwarz nach Ansicht vieler zu einem wesentlich harmonischeren Bild der Dachlandschaft. Dies lässt sich also gut begründen, wenn man nur möchte. Auf den von der Verwaltung präsentierten Fotos zur einheitlich roten Dachlandschaft fällt auf, dass keine Häuser mit Fotovoltaikanlagen sich dort befanden. Die Wirklichkeit ist anders. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag."

