Pflege unbebauter Grundstücke in Neubaugebieten – Lösung kommt
12.03.10 Verwaltungsausschusß vom 9. März 2010
In der Sitzung des Verwaltungsauschusses vom 09. März 2010 kündigte Oberbürgermeister Reitemann auf die Forderung der FDP vom Februar hin an, dass die Verwaltung künftig aktiv werden möchte, um die Pflege unbebauter Grundstücke in Neubaugebieten zu gewährleisten.
FDP-Stadtrat Dr. Dietmar Foth hatte die Verwaltung in der VA-Sitzung vom 10.02.2010 darauf hingewiesen, dass in Neubaugebieten der Stadt es immer auch unbebaute Grundstücke gebe, auf denen nach Rückübertragung kein Bauzwang besteht und die jahrelang nicht bebaut werden. Es komme nun vereinzelt vor, dass diese unbebauten Grundstücke in keiner Weise von den Eigentümern gepflegt werden, was zu Beschwerden der Eigentümer der bebauten Grundstücke führe.
Dr. Dietmar Foth hatte darum gebeten zu prüfen, ob in die Rückübertragungsverträge künftig nicht – um dieses Ärgernis abzustellen – eine schuldrechtliche Verpflichtung der Erwerber aufgenommen werden könne, ihr Grundstück wenigstens einmal jährlich zu mähen und in einem Mindestmaß zu pflegen.
Oberbürgermeister Reitemann teilte nun mit, dass die Verwaltung entsprechend dem Vorschlag verfahren werde. In die Rückübertragungsverträge wird künftig eine Klausel aufgenommen, dass die unbebauten Grundstücke zu pflegen sind. Ergänzend soll auch eine Bestimmung in die Verträge, die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht festschreibt, aufgenommen werden.

