Altersteilzeit für Beschäftigte der Stadtverwaltung
20.05.09 Gemeinderatssitzung vom 19.05.2009
In der Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2009 stand ein Antrag der SPD-Fraktion zur Ausweitung der bisherigen Regelung der Altersteilzeit auf der Tagesordnung. Ein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht ab 60 Jahre. Der nur noch bis Jahresende gültige Tarifvertrag lässt eine Ausweitung auf die Altersgruppe der 55 bis 59 Jährigen zu und enthält zudem eine finanzielle Besserstellung gegenüber der gesetzlichen Regelung. Auf Antrag der SPD-Fraktion, den sich der Oberbürgermeister zu eigen machte, sollte die Stadt ab sofort von dieser ins Ermessen gestellten Altersteilzeitregelung - beschränkt auf 8 bis 10 Personen (Überforderungsschutz) - Gebrauch machen.
Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Dietmar Foth lehnte namens der FDP-Fraktion diesen Antrag ab. Der Vorschlag sei ungerecht, führe zu Ungleichbehandlungen und entspreche nicht den Interessen der Stadt, sondern bevorzuge wenige Einzelpersonen. Zudem könne sich die Stadt angesichts der finanziellen die Kosten von ca. 130.000,- € nicht leisten. Die vollständige Begründung finden Sie hier.
Der Gemeinderat lehnte den Antrag schließlich mit großer Mehrheit ab. Nur der Oberbürgermeister stimmte mit der SPD-Fraktion

