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Gesplittete Abwassergebühr

13.11.08

Auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung stand auch die Frage der Einführung der „Gesplitteten Abwassergebühr“. Statt nach dem derzeit gültigen Frischwassermaßstab errechnet sich die Abwassergebühr danach aus der bezogenen Frischwassermenge und einem Oberflächenwasseranteil, der sich aus der versiegelten Grundstücksfläche ergibt. Deren Ermittlung ist allerdings schwierig und sehr kostenaufwändig.      

Der FDP - Fraktionsvorsitzende Dr. Dietmar Foth bestätigte, dass die „gesplittete Abwassergebühr“ aus ökologischen Gründen sehr sinnvoll sei. Allerdings entstünden erhebliche Kosten für Verwaltungsaufwand, der dann über die Gebühren auf die Bürger umgelegt werden müsse. Zudem gebe es derzeit sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Rechtsprechung Unklarheiten, inwieweit die Gemeinden zur Einführung verpflichtet seien und was hierbei zu beachten sei.  Die FDP - Fraktion schlug daher vor, abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung entwickle, um dann erneut darüber zu beraten. Dieser Ansicht und vorgeschlagenen Vorgehensweise schlossen sich die übrigen Fraktionen - mit Ausnahme der SPD - an.

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